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Steuerberaterkanzlei - Schneider
Das Landgericht Berlin II entschied, dass die Plattform „TikTok“ Daten von 13- bis 15-Jährigen unrechtmäßig für personalisierte Werbung genutzt hat. Für Kinder unter 16 Jahren wäre die Zustimmung der Eltern nötig gewesen, die TikTok nicht eingeholt hat (Az. 15 O 271/23).
TikTok verlässt sich nur auf das selbst eingegebene Geburtsdatum. Kinder können leicht ein falsches Alter angeben und bekommen dann Werbung wie Erwachsene. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert generell: Keine Werbung, die auf Profilen basiert, wenn Nutzer minderjährig sein könnten. Gleichzeitig solle eine Altersprüfung nur auf einer klaren gesetzlichen Grundlage erfolgen.
Das Gericht gab der Verbraucherzentrale Recht. Es liege bei unkontrollierter Eingabe des Alters ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor. Ein weiterer Teil der Klage, auch verschiedene Klauseln der Datenschutzerklärung von TikTok zu verbieten, wurde jedoch aus formalen Gründen abgewiesen. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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Letzte Änderung: 16.08.2018 * © Steuerberater-Kanzlei Schneider 2018