Altersvorsorgebeiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden. Ohne Antrag muss die Finanzbehörde im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung keinen Sonderausgabenabzug gewähren. Darauf wies das Finanzgericht Köln hin (Az. 5 K 2350/19).
Die Kläger begehrten die Änderung ihres Einkommensteuerbescheides. Die Finanzbehörde habe bei der Einkommensteuerveranlagung weder die Versicherungsbeiträge für den Riester-Vertrag für die Klägerin berücksichtigt noch die staatliche Altersvorsorgezulage und die Kinderzulage. Die für die Berücksichtigung erforderlichen Daten seien vom Versicherungsunternehmen an das Finanzamt gemeldet worden. Die Finanzbehörde lehnte den Änderungsantrag ab, da ein Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge mangels Vorlage einer Anlage AV nicht berücksichtigt werden könne.
Das Gericht gab der Behörde Recht. Die Berücksichtigung eines Vorsorgeaufwands setze einen Antrag der Kläger voraus, der nach den Vorgaben der Finanzverwaltung in Form einer Anlage AV als amtlicher Erklärungsvordruck hätte gestellt werden müssen. Ein entsprechender Hinweis ergebe sich aus den Anlagen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Erst bei ausdrücklicher Beantragung der Berücksichtigung des Vorsorgeaufwands und der erfolgten Datenübermittlung bestehe für die Finanzbehörde eine Veranlassung, die Günstigerprüfung vorzunehmen. So wie es eines Antrages auf steuermindernde Berücksichtigung von Werbungskosten oder Betriebsausgaben bedarf, sei es Sache des Steuerpflichtigen, sich dazu zu äußern, ob er den Sonderausgabenabzug begehre, weil dieser für ihn günstiger sei als der Anspruch auf Zulage.
Die Kläger hätten ihrer Einkommensteuererklärung eine Anlage AV nicht beigefügt, im Übrigen hätten sie bis heute keine Anlage nachgereicht. Die Finanzbehörde musste daher die von den Klägern geleisteten Altersvorsorgebeiträge nicht als Sonderausgaben in Abzug bringen. Eine Unrichtigkeit des Verhaltens der Behörde bei der Einkommensteuerveranlagung sei daher nicht gegeben.
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Letzte Änderung: 16.08.2018 * © Steuerberater-Kanzlei Schneider 2018
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